Dienstag, 31. Juli 2012

Wer hält den Schaden von der Bundesrepublik Deutschland ab?

Die Ambiguität der Frage wird deutlich wenn man die sich opponierenden Parteien betrachtet.

Auf der einen Seite steht die Meinung, dass die Bundesrepublik Deutschland vom Euro profitiere, also der Schaden entstünde, wenn der Euro scheitere .

Auf der anderen Seite könnte man argumentieren, dass wirtschaftliche Prozesse Auf- und Abschwungsphasen enthalten, wobei ein Schrumpfen der deutschen Exporte beim Scheitern des Euro ein durchaus normaler Prozess ist, dem man sich unterwerfen muss. Das beinhaltet auch die immer wieder beschriebene drohende Arbeitslosigkeit, wenn der Fall eintritt. Das ist Teil eines normalen Wirtschaftsablaufes

Aber wer garantiert der deutschen Wirtschaft, dass bei Erhaltung des Euro der Schrumpfungsprozess der deutschen Wirtschaft nicht einsetzt? Wenn die EU-/Euro-Zonen-Märkte aufgrund ihres ebenfalls andauernden Schrumpfungs-, oder besser gesagt negativ ausgerichteten Konsolidierungsprozesses keine Audi Q7, Mercedes GLS; BMW X5/6 und Porsche Cayenne mehr nach Spanien, Portugal, Italien und Griechenland verkaufen, wenn alte Maschinen nicht ersetzt sondern repariert werden und Autos nach zwei Jahren nicht auf dem Gebrauchtwagenmarkt landen sondern 10 Jahre  beim Erstbesitzer verbleiben?

Bei der Wiedereinführung der Nationalwährungen müsste Deutschland aufwerten, andere Länder abwerten, aber als Resultat, einschließlich der entstehenden Kosten und Abschreibungen könnte es für alle Beteiligten möglicherweise langfristig  nur besser werden.

Das System, den EFSF mit einer Bankenlizenz auszustatten, reguliert nicht die Selbstheilungskräfte der einzelnen Euro-Gruppen-Staaten. Vielmehr wird das Gesamtsystem mit einer Pseudo-Liquidität versehen, die geradewegs ins Verderben führt.

Wie die Bundesbürger systematisch von einigen "Rattenfängern" über den Tisch gezogen werden, legt folgende Überlegung nahe:





§ 263. Betrug  StGB " (...)  (3) in besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1, Gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust größeren Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht,

...".

Die Frage, die sich aus deutscher Sicht stellt ist die Strafbarkeit, wenn ich den Bewohnern eines anderen Landes auf Kosten und zum Nachteil meines eigenen Nationalstaates erhebliche Vermögensvorteile verschaffe, wobei ich meine Landsleute in wirtschaftliche Not bringe.

Es handelt also um eine Form von inverser Täterschaft.

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"Und übrigens meine ich, dass unfähige Politiker Krisen verursachen."






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