Freitag, 13. Januar 2012

Ende der Schuldenkrise?

Spanien und Italien konnten ihre Staatsanleihen zu günstigen Bedingungen auf den Markt bringen, und einige Journalisten sehen schon einen Hoffnungsschimmer am Horizont.

Die Berichterstattung ist optimistisch, obwohl außer dem Event nicht erkennbar ist, ob sich eine positive Tendenz hinsichtlich einer Stabilisierung abzeichnet.

Einer, der vom reinen Sachverstand die Situation gut bewerten könnte, ist der EZB-Chef Mario Draghi. Auf der Webseite von "whichwaytopay" ist u.a. zu lesen:


"Mario Draghi, Chef der Europäischen Zentralbank sprach nun sogar von einer wirtschaftlichen Stabilisierung in der Eurozone."


Nimmt man Draghi ernst, wird man aufatmen. Sieht man ihn kritisch, und das sollte man, ohne auch nur einen Moment zu zögern, ist die Erkenntnis nicht weit, dass der oberste Euro-Banker Stimmungsmache übelster Art betreibt. 

Es ist absolut unverständlich, dass die Schuldenkrise mit einem Paukenschlag vorbei sein sollte. Vielmehr hat Draghi die Instrumente geliefert, die eine Erleichterung des Staatenfinanzierung ermöglicht, indem er für Jahre uneingeschränkte Liquidität auf den Markt brachte, und das mit einem Zinssatz von 1% p/a.
Laut Draghi sollen die dann real in den Wirtschaftskreislauf gebrachten 500 Milliarden Euro der Liquidität, das heißt, der Investition in die Wirtschaft dienen.

Es blieb aber nicht verborgen, dass neben diesem Anliegen, das möglicherweise nur ein Vorwand war, Geldmittel bereit gestellt wurden, die den Banken die Möglichkeit eröffnen, Staatsanleihen im großen Maß am Primärmarkt zu erwerben. Man kalkuliere: 1% nimmt die EZB. Die Renditen für die italienischen Schuldverschreibungen lagen am 12.01.12 bei 2,735. Ein satter Gewinn für die Banken bei Null-Risiko.

Die Banken, die nun spanische oder italienische Schuldtitel erworben haben, und zwar am Primärmarkt, haben durch die EZB, die nur am Sekundärmarkt kaufen kann, einen solventen Abnehmer. 

Vermutlich hat Draghi mit dieser Strategie den "Stein des Weisen" gefunden, elegant an den gesetzlichen Vorgaben vorbei fast direkte Staatenfinanzierung zu betreiben. Nur, dieser Umweg kostet den Steuerzahler zusätzliches Geld, er verlagert das Risiko auf die solventen Länder und untergräbt die Beschränkungen der Schuldenübernahme, die sich einige Länder, auch Deutschland selbst auferlegt haben.

Sollte das Verfahren Draghis so sein, wie beschrieben,  handelt es sich nicht um einen Kunstgriff sondern um solide Irreführung der Steuerzahler.

Und eine Tatsache sollte man nicht vergessen: Bis heute weiß niemand gesichert, wie die Schuldenkrise zu lösen ist und wohin sie uns führt.

Darum sollten die Nationalstaaten die EZB mehr kontrollieren und massiv einschreiten, wenn die Gefahr des Missbrauchs von Kompetenzen droht.


Donnerstag, 12. Januar 2012

Der Bundespräsident, einige Überlegungen

Der § 90 Strafgesetzbuch regelt die Konsequenzen bei Verunglimpfung des Bundespräsidenten. Er besagt:

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.

Das Gesetzt ist absolut sinnvoll, denn es geht davon aus, dass die Würde des Menschen einerseits unantastbar ist und andererseits die Würde des Bundespräsidenten qua Amt zusätzlich schützenswert ist.

Würde steht in Beziehung mit dem Sein des Menschen und hat eine hohe moralischen Komponente, die sich in der Hierarchisierung von Werten darstellt und ebenfalls Personen einbezieht, die in der Wertehierarchie eines Gemeinwesens eine hervorgehobene Stellung einnehmen.

Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland nimmt innerhalb des Staates definierte Funktionen wahr, er ist aber auch eine moralische Instanz, die überparteilich operiert, Denkanstösse gibt und die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland positiv beeinflussen sollte.

Aber auch der Bundespräsident ist nicht unantastbar.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht im Artikel 61 GG vor:

"(1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluss auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
(2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist."

Es handelt sich hier um die so genannte Präsidentenanklage, die in unserer freiheitlich demokratischen Ordnung garantiert, dass es keinen rechtsfreien Raum gibt, für niemanden.

Der Artikel 61 GG behandelt aber nicht den Fall, dass die Würde des Amtes durch andere "Tatbestände" als die Verletzung des Grundgesetzes beschädigt wird.

Wird die Glaubwürdigkeit eines Bundespräsidenten beschädigt und damit das Amt in Mitleidenschafft gezogen, ohne das Grundgesetz zu verletzen, liegt die Entscheidung zur Amtsenthebung bei niemandem, sie ist nicht einmal gegeben.
Nur der Bundespräsident entscheidet, ob er für das Amt und für die Würde, die ihm dieses Amt verleiht, noch tragbar ist.

Das bedeutet aber nicht, dass eine Weiterführung des Amtes für einen Bundespräsidenten, der nicht mehr von einer überzeugenden Mehrheit des Volkes und seiner politischen Mandatsträger getragen wird, aufrecht erhalten werden kann. 

Der Bundespräsident allein ist die letzte Instanz, die darüber entscheiden muss, ob er noch in der Weise die Bundesrepublik Deutschland repräsentiert, die ihm die Wahlfrauen und Wahlmänner der Bundesversammlung per votum zugestanden haben.

Auch der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat die Aufgabe, das Land, das er auch nach Außen repräsentiert, nicht zu schädigen.
Daran ist auch die Qualität des Amtsinhabers zu bemessen.

Eurobonds und die Meinung des Martin Schulz

Eurobonds verhalten sich wie ein Kaugummi auf dem Gehweg, einmal draufgetreten, kleben sie an den Schuhen und sind nie wieder vollständig zu entfernen.

Die Politiker, die ursächlich für die finanzielle Verantwortung in Europa ihre Meinung feilbieten, sind diejenigen, die den Begriff „Eurobonds“ genüsslich in den Mund nehmen, ihn zerkauen, dehnen und halb verdaut in die Gesellschaft spucken, als hätten sie nichts besseres zu tun, als eine finanzpolitische Umweltverschmutzung in die Wege zu leiten, mitunter nicht hinreichend reflektiert und wenn, dann zum Nachteil deutscher Bürger, die ihre Pflicht zur europäischen Staatenfinanzierung schon längst mehr als erfüllt haben.


Hat Schulz Recht, solle man es ihm zustehen, hat er Unrecht, oder sagt er nur die halbe Wahrheit, ist ihm bedingungslos zu widersprechen.

Zum einen spricht Schulz pro domo, also in eigener Sache und trägt so zum eigenen Selbstverständnis bei, das davon geleitet wird, seine heutige Tätigkeit als Abgeordneter im Europäischen Parlament zu erhalten und zu rechtfertigen. Nur so erhält seine Arbeit ihren Sinn.

Zum anderen ist Schulz, aus den gleichen Gründen mit Blindheit geschlagen, denn er vergisst, weil es ihm so gerade passt, die Tatsache, dass diejenigen die in den Schuldensumpf geraten sind, vorher den erwirtschafteten Gewinn abgeschöpft und verprasst haben.

Wenn er verlangt, dass wir nur mit gemeinsamen Staatsanleihen der Krise entkommen können, mag er das Konzept der Solidarität bemühen und bemerkt dabei nicht, dass es sich hier um ein zweischneidiges Messer handelt.

Wenn ich jemandem beistehe, der in Not geraten ist, gehe ich davon aus, dass der andere in Zeiten des Gutergehens auch seine Gewinne mit dem teilt, der nicht so gut abschnitt.

Was ist also mit den Gewinnen in den extremen Wachstumsphasen der jetzigen „Schuldensaaten“, die teils im zweistelligen Bereich lagen, passiert? Was ist mit den Gehalts- und Rentenzuwächsen in der jetzigen "Schuldenstaaten" geschehen? 

Um wieviel Prozent sind sie gewachten und um wieviel Prozent wurden sie gemindert? Ist hier das Verhältnis ausgewogen oder ist noch immer ein Vorteil gegenüber der Gehalts- und Rentenentwicklung in Deutschland vorhanden? 

Was haben diese Staaten mit Deutschland geteilt, als immer mehr Bundesbürger an die Armutsgrenze rückten? Wo sind die Rückstellungen für schlechte Zeiten, die jeder verantwortungsbewusste Staat bilden muss?

Nichts wurde in dieser Hinsicht geleistet und die IG Metall Bayern stellt verblüfenderweise fest, dass "Deutschland Europameister bei der Arbeitslosen-Armut" ist. Sie soll sogar extrem über dem europäischen Mittelwert liegen.

Warum also kennt Martin Schulz die Realsituation in Deutschland nicht und versucht, deutsche Bundesbürger schlechter zu stellen als die europäischen Nachbarn.

Bei allen Solidaritätsbemühungen sollte er wissen, dass seine Partei die SPD ist. Und das -D- steht für Deutschland und ist kein -I- für die Internationale.


Donnerstag, 29. Dezember 2011

Demokatie und EU-Vertrag oder wie kann man Recht gestalten, dass es passt.

EG-Vertrag
   6. Teil - Allgemeine und Schlußbestimmungen (Art. 281 - 312)   
Artikel 308
(ex-Art. 235)
Erscheint ein Tätigwerden der Gemeinschaft erforderlich, um im Rahmen des Gemeinsamen Marktes eines ihrer Ziele zu verwirklichen, und sind in diesem Vertrag die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erläßt der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments die geeigneten Vorschriften.

 ***

Nicht die nationalen Regierungen regeln das "Tätigwerden der Gemeinschaft" um im Rahmen des Gemeinsamen Marktes Ziele zu verwirklichen, sondern die Gemeinschaft wird aus eigener Kompetenz tätig, um ihre Ziele zu verwirklichen. 

Der Artikel 308 ist eine Generalvollmacht und zum Missbrauch geeignet. 

Hier wird nicht festgelegt, wer das "Tätigwerden der Gemeinschaft" feststellt. Es werden auch keine konkreten Ziele angegeben, die damit in den Bereich der Beliebigkeit entgleiten. 

Letztendlich werden die Böcke zu Gärtnern ernannt, denn der Rat erläßt auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung, nicht Abstimmung, die geeigneten Vorschriften, wobei "geeignet" wieder in die Beliebigkeit fällt, wie die "Vorschriften" auch.

Es ist doch tradierte Gewissheit, dass ein System immer zum Selbsterhalt tendiert. 

 Auch die EU.

Weniger Macht ist mehr!

Weniger Europa schützt die Bürger!

Dienstag, 27. Dezember 2011

Das Betriebssystem Europäische Union

Jedes politische System funktioniert nach Vorgaben, die normalerweise in seiner Verfassung, in Deutschland ist es das Grundgesetz, definiert sind. Änderungen sind möglich, doch müssen sie immer zum Gesamtkonzept kompatibel sein. Auch sind in Verfassungen und Grundgesetzen Leerstellen vorgesehen, die im Normalfall dazu dienen, das System auf eine lange Laufzeit anzulegen und es dem jeweiligen Zeitgeist anzugleichen.

In dieser an und für sich positiven Anlage steckt aber auch die Möglichkeit des Missbrauchs, denn vor allem Juristen mögen die Auffassung vertreten, dass all das, was nicht ausgeschlossen ist, nicht rechtswidrig sein kann.

Die Ausrichtung an den Kategorischen Imperativ Immanuel Kants kann man heute schlechtweg vergessen, denn es gibt keine moralischen Bezüge mehr und das Handeln in Hinblick auf eine allgemein gültige Gesetzgebung ist im Zeitalter der schnellen Entscheidungen, der Probeabstimmung bis zum Votum, das "passt", der Ausarbeitung an Gesetzesentwürfen unter Aushebelung des Souverains, der Ausschusspolitik unter der Umgehung des Parlaments absolut hinfällig.

Die Politik ist degeneriert bis höchstgradig korrumpiert und die Akteure wissen das, nutzen das für ihre Zwecke aus, die sich immer mehr vom Allgemeinwohl entfernen.

Die Frage, warum der Bürger das hinnimmt, ist berechtigt und relativ leicht zu beantworten. Der Informationsfluss von der Politik zum Bürger findet immer weniger statt. Es ist sogar zu beobachten, dass der Informationsfluss zum Abgeordneten teils abgebrochen, teils manipuliert ist, denn er bekommt von seiner Fraktion vielfach nur das mitgeteilt, was er zu entscheiden hat. Die Hintergründe werden ihm verborgen. Der Bürger, wie auch sein Vertreter im Parlament, ist träge und Obrigkeits orientiert. Es wird erst aktiv, wenn er die Konsequenzen verfehlter Politik real zu verspüren bekommt.

Während in Griechenland, Italien, Spanien, Portugal und Frankreich die Bürger schneller auf die Strassen gehen, Generalstreiks aktiv unterstützen, sind die deutschen Bürger lethargisch und ihre Leidensfähigkeit anscheinend unbegrenzt. Damit operieren deutsche Politiker aller Parteien.  Ob sich diese Haltung in Deutschland ändern wird, ist zweifellos davon abhängig, inwiefern sich der Leidensdruck erhöht und sich dann in  einem massiven Ausbruch entlädt. Ausschließen sollte man das nicht, und deutsche Spitzenpolitiker wären gut beraten, die Divergenzen ihres Handels zum Volkswillen klein zu halten.

Das Hauptproblem des nächsten Jahres wird aber ohne Zweifel in der EU und der Euro-Gruppe zu suchen sein. Gemessen an der Funktionstüchtigkeit der EU und den Verträgen, auf die sie sich begründet, ist festzustellen, dass das politische Konstrukt Europas am Ende ist und nicht mehr durch Änderungen gerettet werden kann, zu groß sind die Fehler im Vertragswerk, zu unverbindlich die Verordnungen, zu sehr sind die Mitgliedsstaaten bereit, das Recht zu beugen, zu sehr versuchen Kommission und alle anderen EU-Institutionen, alt hergebrachte, demokratische Strukturen aus zu hebeln, zu verändern und außer Kraft zu setzen.

Wären die Europäischen Verträge ein Betriebssystem, wären Abstürze an der Tagesordnung. Zu fehlerhaft ist die Programmierung und die Schnittstellen zu den internen Programmen sind entweder fehlerhaft oder nicht vorhanden.

Die Fakten lehren uns, dass wir von einem Absturz zum anderen taumeln, dass die Programmierer/Staatschefs diesen noch nicht erkannt haben und nicht vermögen, die Reset-Taste zu drücken.

Die Konsequenz ist, dass sich mittlerweile sehr viel Müll im System angesammelt hast, der nicht entsorgt wurde. Daher steuern wir gradlinig auf das Desaster zu.. Dann geht gar nichts mehr, nicht einmal die Rest-Taste wird funktionieren.
  

Montag, 19. Dezember 2011

Betrügt die EZB?

Die Europäische Zentralbank gewährt den Banken Kredite zum Niedrigzins von 1%. Angeblich soll damit die Liquidität der Institute verbessert werden, damit sie wieder Kredite an kleine und mittlere Unternehmen geben können.

Aber angesichts der Staatsfinanzierungsituation in der EU und besonders in der Euro-Gruppe ist festzustellen, dass  Spanien sich plötzlich mit besseren Konditionen und im erweiterten Umfang am 16. Dezember besser finanzieren konnte, als einerseits angenommen und andererseits die steigende Verschuldung der Autonomen Regionen und die weiterhin steigende Arbeitslosigkeit es zulassen könnte.

"4,941 Milliarden Euro" konnte Spanien einnehmen und zahlte "nur" einen Zinssatz von 5% bei Laufzeiten von 12-18 Monaten.

In den "Deutschen-MittelstandsNachrichten" geht man davon aus, dass hier seitens der EZB über die neue Finanzkreditlinie für Banken Mittel zur Verfügung gestellt werden, die vermutlich missbräuchlich durch die Hintertür der Staatsfinanzierung der Euro-Gruppen-Länder dienen.

Die Banken, so wird berichtet, leihen sich das Geld zum Niedrigzins, kaufen z.B. spanische Staatsanleihen am Primärmarkt, um die Zinslast der Emittenten zu drücken. Dann verkaufen sie auf dem Sekundärmarkt die im Grunde nicht erwünschten Papiere an die EZB.

Das ist eine sehr filigrane und  kreative Staatsfinanzierung, die eigentlich durch den EU-Gerichtshof  zu überprüfen ist.

Da durch diese Handlungen auch der Anteil der Schulden für die Bundesrepublik Deutschland weiter anwächst, und der politischen Kontrolle des Bundestags entzogen wird, sollte das Bundesverfassungsgericht die Notbremse ziehen.

Freitag, 16. Dezember 2011

Der Abschied von der Demokratie

Die Tendenz war implizit schon lange erkennbar. Die Demokratie hat ausgedient, sie ist an die Grenze ihrer Entwicklungsfähigkeit angelangt.

Es wird schon jetzt und zukünftig verstärkt nicht mehr nach dem Volkswillen als Leitlinie gefragt.

Das, was gilt, ist das Mandat der Märkte, die Gewinnorientierung der globalisierten Unternehmen.

Die Politik ist nur noch Erfüllungsgehilfe der Machtinhaber, der Scharfrichter, der den Menschen fordert und nach belieben im Auftrag (hin-) richtet. Dieses wird dann als Regieren definiert.

Lagarde hat das ausgesprochen, was latent schon längst Fakt war. "Die Welt" berichtet:


"Demokratische Prozesse verhindern Lagarde zufolge aber oft schnelle Entscheidungen."

Somit steht die neue Qualität für die zukünftigen Entwicklungen fest: Weg von den demokratischen Prinzipien unseres Staatssystems, endgültige Entmündigung der Bürger, absoluter Primat der Wirtschaft über die Politik, die nur noch, wie schon gesagt, Ausführungsgehilfe zur Gewinnmaximierung der Global Player und der Investoren ist.