Donnerstag, 13. September 2012

Bundesverfassungsgericht im Spannungsfeld der Politik

Es ist immer erstaunlich, wie Juristen alles begründen können. Handelt es sich dabei um Richter hat man in letzter Instanz sogar eine Rechtssprechung mit Gesetzescharakter.

Erstaunlich ist aber auch, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wenn es sich im interne Sachverhalte der Bundesrepublik handelt, zumal, wenn sie nur "geringe" Kosten verursachen.

Sicher ist, dass Richter keine Menschen im eigentlichen Sinne sind. Sie tragen eine Robe und ihnen ist durch die Macht, Recht zu sprechen, eine entrückte gesellschaftliche Position verliehen. Sie sind keine Individuen sondern Rechtsorgane.

Anders ziehen sie, verlassen sie ihr Amt, als anonyme Personen in unsere Gesellschaft ein, an der sie teilhaben, wie jeder andere Mensch auch.

Geht es aber um Entscheidungen, die Europa und die Weltwirtschaft betreffen, liegen die Grundsätze der Rechtsprechung nicht anders. Jedoch werden die Richter auch als Individuen betrachtet, die, sobald sie die Hallen des Bundesverfassungsgerichts verlassen, nicht zu Normalbürgern werden.

Die namentliche Verbindung eines exponierten Richters führt psychologisch zu einer höchst brisanten Belastung persönlicher Art.

Wer will schon die Last, Europa zu seinem verdienten Ende geführt zu haben, auf seine Schultern tragen? Diese Last ist unmenschlich.

Wer will schon ein Urteil fällen, das europa- und weltweit von Bedeutung ist, wenn die Wege zur Problemlösung absolut unbekannt sind?

Wer will den Prügelknaben einer fehlerbehafteten Politik der Vergangenheit und Gegenwart spielen, den Politiker zu verantworten haben?

Und zuletzt, wer will persönlich und für die Ewigkeit Verantwortung übernehmen, während sich die Politiker in Bundestag und Bundesrat hinter einer Anonymität  verstecken können.

Also bleibt die Lösung des Dilemmas in der Klarstellung der Unterschiedlichkeit der Aufgaben.

Die Politik muss gestalten und das Bundesverfassungsgericht kümmert sich bei brisanten Aufgaben darum, dem Bundestag und Bundesrat dieses klar zu machen.

Das Bundesverfassungsgericht macht es sich nicht einfach, einfach zu sein. Alles ist stimmig, Recht ist gesprochen und der Schaden für Europa und die Weltwirtschaft ist auf ein absolutes Minimum reduziert.

Niemand wird sagen, das Bundesverfassungsgericht hätte den Euro in dem Müll gesteckt, niemand wird sagen, die höchsten Richter hätten alternativlos die Europaidee vermüllt.

Und immer kann man behaupten, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unter den gegebenen Voraussetzungen und den politischen Vorgaben anders hätte interpretiert werden können.

Andere, wie Draghi würden sagen: "Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Mittel.

Schröder würde gesagt haben: "Was kümmert mich Maastricht?"

Merkel sagt: "Das ist alternativlos".

Rajoy, spanischer Ministerpräsident, sagt: "Rettung ja, aber niemand schreibt mir vor, was ich zu tun habe".

Ich sage: "Die Macht des Faktischen wird uns lehren, welche Entscheidungen an welcher Stelle richtig gewesen wären.

Aber wer wagt schon, in der heutigen Zeit große Entscheidungen zu treffen, deren Richtigkeit in Frage steht.

Dann geht man lieber den Weg und schickt ganze Völker ins Verderben. Es könnte ja auch anders kommen und alles wird gut.

Warum entscheidet nicht das Volk?
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Und übrigens meine ich, dass die desolaten demokratischen Strukturen unseres Rechtsstaaten zum Euro-pa-Chaos führen.


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