Samstag, 1. Oktober 2011

Patientenverfügung für das kranke Griechenland

Jedes Land hat das Recht, sein Schicksal, sei es politisch oder wirtschaftlich, selbst zu bestimmen.

Das "Land" sind aber nicht die Politiker, Banken, Unternehmen, Politik- und Wirtschaftswissenschafter, die ohne Konzept und gesicherte Perspektive durch die Welt irren. Das "Land", das sind die Menschen, die darin leben und ein Recht darauf haben, ihr Schicksal selbst und in Eigenverantwortung bestimmen zu können.

Wenn sich in der vergangenen Zeit eindrucksvoll gezeigt hat, dass das Leben und Wirtschaften in Europa eine Überforderung einiger Euro-Gruppen-Staaten darstellte, müssen diese Länder das enge Korsett der Euro-Gruppe verlassen. Das ist Hilfe zur Selbsthilfe. Ideologische Überlegungen  nach dem Satz Merkels: "Scheitert der Euro,  dann scheitert Europa" sind nicht geeignet, eine Krise zu lösen. Die überforderten Staatschefs, allen voran Merkel und Sarkozy zementieren einen unhaltbaren Zustand, der zum Beispiel vom griechischen Volk nicht gewollt ist.

Das griechische Volk ist mit dem auferlegten Sparkurs überfordert. Die Konsequenz ist, dass es mit seinem Aufbegehren, mit seiner Weigerung, die Auflagen der Troika zu erfüllen, faktisch eine Patientenerklärung unterschrieben hat.

Man soll dem "Euro-Patienten" Griechenland palliative Maßnahmen zugestehen und den Abschied aus der Euro-Gruppe, wie auch immer, ermöglichen. Das ist der explizite Wille des griechischen Volkes.

Gesichert ist jedoch das Wissen, dass Politiker uneinsichtig sind und die Miseren, die sie in Eigenregie auf den Weg brachten, nicht beherrschen können. Die Politiker Europas haben das verbindende Band zu den Wähler, den Menschen, für die sie verantwortlich sind, gekappt und befinden sich schwerelos im Raum.

Politische Patientenverfügungen sollten schon einmal vorsorglich von Portugal, Irland, Spanien, Italien und Frankreich unterschieben werden. 

Dann erkennt man die wahren Dimensionen der Krise und kommt nach sorgfältiger Analyse zur Erkenntnis, dass die vereinbarte Geschäftsgrundlage für den Euro in der Euro-Gruppe seit langer Zeit nicht mehr existiert. 

Und ein Grundsatz ist allgemeingültig: Alles das, was vereinbart wurde, kann wieder rückabgewickelt werden. Das gilt für Verträge aller Art. Mit der Scheidung erfolgt der Vermögensausgleich.

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