Dienstag, 21. Februar 2012

Ist Gauck exemplarisch? Eine Meinung

Wir haben einen Kandidaten und uns wird suggeriert, dass sich mehr als 50% der Deutschen oder Bevölkerung Deutschlands einen solchen Bundespräsidenten wünschen.

Für die politischen Parteien geht es nicht um den Kandidaten, es geht um Macht und ihre Durchsetzung. Dagegen rückt der Kandidat in den Hintergrund, er wird zum Spielball politischen Interesses, er wird instrumentalisiert.

Ob Gauck das Format hat, sein Amt auch exemplarisch für die Bürgerinnen und Bürger aus zu üben, mag man bejahen oder verneinen, man liegt immer richtig, denn es ist nur eine Angelegenheit der Perspektive.

Der Artikel 6 des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland bestimmt:

                     "(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze
                       der staatlichen Ordnung."

Wenn Gauck meint, die Qualifikation für das Amt des Bundespräsidenten zu besitzen, warum respektiert er das  Grundgesetz nicht und lebt in einer Beziehung neben einer formal juristsch bestehenden Ehe?

 Es gibt doch Ehescheidungen, die seinen jetzigen "Stand" legalisieren könnten.

Man sollte von juristischer Seite auf jeden Fall klären, wie ein eheähnliches Verhältnis neben einer bestehenden Ehe zu werten ist.  Möglicherweise liegt hier im weitesten oder engerem Sinne eine Art von "Bigamie" * vor, die nicht exemplarisch für die Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland steht.

Man sollte Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten auch nach dem Gesichtspunkt auswählen, ob sie aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeiten dazu geeignet sind.

Die Verwaltung von Stasi-Akten ist ohne Zweifel eine sensible Angelegenheit, wobei wir Bürger nicht wissen, über welche nicht öffentlichen Kenntnisse gegenüber west- und ostdeutschen Politkern Gauck verfügt und wie er sie gegebenenfalls nutzt. Da es sich um geheimdienstliche Informationen handelt, zu denen Gauck unbegrenzen Zugang hatte, ist er sicherheitsrelevant mindestens so zu behandeln wie jeder Mensch in der Welt, der vormals in Sicherheitsdiensten tätig war und sich für das höchste Staatsamt anbietet.

Selbst eine kirchliche Vergangenheit ist kein Garant für ein moralisch sauberes Verhalten. Das muss man vorleben und dann wäre man wohl geeignet für eine Führungsrolle in einer paptsähnlichen Institution.

Man sollte Kirche und Staat trennen und nicht versuchen, über diese Schiene eine Moralinstanz zu etablieren.

Die Frage, die mich bewegt ist, ob bei dem Maß an  vermeintlicher Heiligkeit, die der gekürte Kandidat zum Amt des Bundespräsidenten an den Tag legt, die gekünstelte Amtsführung Wulfs nicht doch noch übertroffen wird
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* Bigamie (lat. bis „zweimal“ und gr. γάμος gamos „Ehe“) ist das Eingehen einer weiteren Ehe, bevor eine daneben schon bestehende Ehe aufgelöst worden ist. Personen, die eine solche zweifache Verbindung eingehen, nennt man Bigamisten.



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